Mein Weg zum Steuerberater
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Aber du bist zum Glück nicht in NRW.
Zum Glück nicht, sonst wäre ich schon panisch im Kreis gerannt ^^
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Oh ha...so etwas darf doch einfach nicht passieren 😮
Das ist bei uns an der Hochschule auch Mal so ähnlich passiert. Der hat die Unterlagen im Zug vergessen 🙈
Oh man 🙈 wie wurde das da der geregelt?
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Zum Glück nicht, sonst wäre ich schon panisch im Kreis gerannt ^^
Ja, das wäre wirklich übel.
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Oh man 🙈 wie wurde das da der geregelt?
Das war, wenn ich mich richtig erinnere, eine Klausur für Mathe oder so und musste wiederholt werden, so weit ich weiß 😅
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in solchen situationen denk ich, daß eine elektronisch abgenommene prüfung schon echt vorteile hat.
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in solchen situationen denk ich, daß eine elektronisch abgenommene prüfung schon echt vorteile hat.
Es würde ja schon reichen, die nach dem Schreiben einzuscannen, damit es zur Not immer eine Kopie von der Klausur gibt.
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Es würde ja schon reichen, die nach dem Schreiben einzuscannen, damit es zur Not immer eine Kopie von der Klausur gibt.
ja, stimmt. es ist vorallem blöd für die studierenden, die das dann ausbaden müssen, wenn so prüfungsbogen weg kommen.
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Ich kann es auch überhaupt nicht nachvollziehen, warum nicht die Note vom Erstkorrektor genommen wird. Es werden bestimmt welche dagegen vor gegen, wenn sie jetzt durch die Prüfung fallen sollten
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Ich kann es auch überhaupt nicht nachvollziehen, warum nicht die Note vom Erstkorrektor genommen wird.
Dann könnten und würden aber sicherlich die Personen klagen, die nach der Bewertung des Erstkorrektors schlecht benotet wurden. Und da die Unterlagen ja weg sind, hat man gar keine Grundlage mehr, um das zu klären. Diesen Personen müsste man also auf alle Fälle die Gelegenheit geben, die Klausur noch mal zu schreiben.
Falls man bei den Prüflingen, die vom Erstkorrektor eine gute Bewertung erhalten haben, diese Note einfach gelten lassen kann, wird das vermutlich auch passieren. Aber möglicherweise ist das bei einer so wichtigen Prüfung nicht erlaubt, sondern die vollständige Wiederholung der Klausur ist einfach das korrekte Procedere, das in so einem Fall eingehalten werden muss...
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Dann könnten und würden aber sicherlich die Personen klagen, die nach der Bewertung des Erstkorrektors schlecht benotet wurden. Und da die Unterlagen ja weg sind, hat man gar keine Grundlage mehr, um das zu klären. Diesen Personen müsste man also auf alle Fälle die Gelegenheit geben, die Klausur noch mal zu schreiben.
Falls man bei den Prüflingen, die vom Erstkorrektor eine gute Bewertung erhalten haben, diese Note einfach gelten lassen kann, wird das vermutlich auch passieren. Aber möglicherweise ist das bei einer so wichtigen Prüfung nicht erlaubt, sondern die vollständige Wiederholung der Klausur ist einfach das korrekte Procedere, das in so einem Fall eingehalten werden muss...
Das Problem an der ganzen Sache ist vermutlich, dass dieser Fall nicht im DVStB geregelt wurde.
Dort steht unter anderem:
"Jede Aufsichtsarbeit ist von mindestens zwei Prüfern (Erst- und Zweitprüfer) persönlich zu bewerten. Dem Zweitprüfer kann die Bewertung des Erstprüfers mitgeteilt werden; dies gilt entsprechend, wenn weitere Prüfer bestimmt sind."
Das kann natürlich nicht erfüllt werden, da die Klausuren nicht mehr vorhanden sind.
"Die Aufsichtsarbeiten sind bei der zuständigen Steuerberaterkammer für die Dauer von mindestens zwei Jahren nach Eintritt der Bestandskraft der Prüfungsentscheidung aufzubewahren."
Das ist auch nicht möglich, da wie gesagt, die Klasuren nicht mehr vorhanden sind.
Ich kann die Entscheidung der Steuerberaterkammer nachvollziehen, aber ich finde sie nicht gut. Denn durch die neue Klasur ist eine Vergleichbarkeit mit anderen Prüflingen nicht mehr gegeben und falls sie doch die gleiche nochmal schreiben, was ich nicht denke, haben sie einen ungerechten Vorteil.
Geklagt wird vermutlich auf jeden Fall, da ist es egal wie die Kammer sich entscheidet. Die Kammer hat auch angeboten von der Klausur komplett zurückzutreten und das Geld wiederzubekommen und auch den Versuch nicht zu zählen.
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Das Problem an der ganzen Sache ist vermutlich, dass dieser Fall nicht im DVStB geregelt wurde.
Dort steht unter anderem:
"Jede Aufsichtsarbeit ist von mindestens zwei Prüfern (Erst- und Zweitprüfer) persönlich zu bewerten. Dem Zweitprüfer kann die Bewertung des Erstprüfers mitgeteilt werden; dies gilt entsprechend, wenn weitere Prüfer bestimmt sind."
Das kann natürlich nicht erfüllt werden, da die Klausuren nicht mehr vorhanden sind.
"Die Aufsichtsarbeiten sind bei der zuständigen Steuerberaterkammer für die Dauer von mindestens zwei Jahren nach Eintritt der Bestandskraft der Prüfungsentscheidung aufzubewahren."Das ist auch nicht möglich, da wie gesagt, die Klasuren nicht mehr vorhanden sind.
Nach dem Wortlaut ist dann aber zumindest klar, dass die Übernahme der Noten vom Erstprüfer (bzw. zumindest der guten Ergebnisse) nicht einfach so erfolgen könnte. Darüber müsste wahrscheinlich erst irgendwie offiziell gerichtlich entschieden und eine Sonderregelung getroffen werden.... wenn es denn überhaupt möglich wäre.
Ich kann die Entscheidung der Steuerberaterkammer nachvollziehen, aber ich finde sie nicht gut.
Die Frage ist halt, welche - rechtssicheren - Möglichkeiten es überhaupt gibt. Eventuell existieren schlichtweg keine, die dann auch alle Betroffenen als halbwegs gut empfinden würden.
Denn durch die neue Klasur ist eine Vergleichbarkeit mit anderen Prüflingen nicht mehr gegeben und falls sie doch die gleiche nochmal schreiben, was ich nicht denke, haben sie einen ungerechten Vorteil
Nee, genau die gleiche Klausur kann es ja nicht geben. Da wird die mangelnde Vergleichbarkeit mit anderen Prüflingen dann wahrscheinlich als das geringere Übel angesehen...
Die Kammer hat auch angeboten von der Klausur komplett zurückzutreten und das Geld wiederzubekommen und auch den Versuch nicht zu zählen.
Na immerhin, das ist auch noch eine Option. Aber trotzdem... für die Leute, die mit der jetzt verschwundenen Klausur Glück hatten und viel beantworten konnten, ist das natürlich alles nachteilig und maximal ärgerlich. Was für ein Mist...
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Die Kammer hat auch angeboten von der Klausur komplett zurückzutreten und das Geld wiederzubekommen und auch den Versuch nicht zu zählen.
Toller Vorschlag...
Wer ersetzt diesen Prüflingen die entgangenen Einkommensvorteil für die Zeit bis zur nächsten Prüfung?
Das kommt doch nur den Teilenehmer(innen) zu Gute, die mutmaßlich nicht bestanden hätten.
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Toller Vorschlag...
Wer ersetzt diesen Prüflingen die entgangenen Einkommensvorteil für die Zeit bis zur nächsten Prüfung?
Das kommt doch nur den Teilenehmer(innen) zu Gute, die mutmaßlich nicht bestanden hätten.
Ich denke das würden auch nur die Teilnehmer annehmen, die befürchten nicht bestanden zu haben.
Die anderen schreiben die Klausur vermutlich nach.
Den Vorschlag mussten sie vermutlich machen, weil in der Verordnung steht:
"Der Bewerber kann bis zum Ende der Bearbeitungszeit der letzten Aufsichtsarbeit durch Erklärung gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer oder dem Aufsichtsführenden von der Prüfung zurücktreten. Als Rücktritt gilt auch, wenn der Bewerber zu einer der Aufsichtsarbeiten nicht erscheint. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt."
Ein Lehrgangswerk stellt kostenlos für die Teilnehmer Online-Lehrgänge und Probeklausuren zur Verfügung, das nenne ich eine nette Geste.
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Ich habe die heiße Phase des Daumendrückens leider verpasst :) Aber es ist ja noch nicht zu spät, noch hast du die Ergebnisse ja nicht! Ich drücke jetzt also auch wieder mit!
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Diese Woche könnten die Ergbenisse kommen. Letztes Jahr waren sie am 10.12. gekommen.
Ich hoffe, dass sie erst nächste Woche kommen.
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Oh, ist das schon wieder so weit...
Ich drücke alle verfügbaren Daumen!!!
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Oh, ist das schon wieder so weit...
Ich drücke alle verfügbaren Daumen!!!
Danke dir
Ja, die Zeit vergeht leider viel zu schnell momentan.
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Dem Daumen drücken schließe ich mich natürlich an! Dat wird schon!
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Die Ergebnisse sind wohl heute angekommen, bei mir leider nicht, weil ich vergessen habe der Kammer meine neue Adresse mitzuteilen.
Habe aber einen Nachsendeauftrag, nur das dauert es dadurch eben länger. 😫 -
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- Das Ergebnis ist erst mit dem Ablauf der Umfrage oder der Abgabe einer Stimme sichtbar.
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