• Hey ich hoffe euch geht es allen gut bajhjkadhka

    Ich habe mich in diesem Forum angemeldet weil ich ein „Problem“ habe. Dieses wäre meine sexuelle Orentierung. Ich bin zunächst einmal Bi. Allerdings ist da noch eine andere sache. Ich stehe extrem auf Hunde. Allerdings nicht so wie in irgentwelchen Pornos diesergleichen! Falls jemand soetwas in diese richtung mal gesehen hat weißt du bestimmt dass die Tiere dort nicht immer tun was sie wollen. Genau sas möchte ich nicht ich habe z.b. Nicht das Verlangen einen Hund zu vergewaltigen. Ich würde mich nur auf alle 4 gehen und warten was er macht also ich würde ihn zu nichts zwingen! Ich bin desshalb hier weil ich anschluss zu diesen Fetisch finden möchte und eventuelle Tips wie ich jemand finde der diese Vorliebe teilt.


    einen schönen Tag noch bajhjkadhka

    Bleibt alle gesund in dieser Schweren Corona Zeitadlkjdajdjall

  • Hi. Herzlich willkommen bei uns.


    Soweit ich weiß, ist Zoophilie in Deutschland per Gesetz verboten und kann mit relativ hohen Geldstrafen geahndet werden.


    Du solltest dir also lieber einen legalen Ersatz für deinen Fetisch suchen. Ich denke dabei zum Beispiel an sowas wie BDSM-Dogplay oder Furry-Communities, falls dir das was sagt.

  • Hallo Doggyfetisch und herzlich Willkommen hier :flower:


    Deinen Fetisch teile ich auch nicht.


    Ich wünsche dir auch noch einen schönen Tag

    So wilde Freude nimmt ein wildes Ende,

    Und stirbt im höchsten Sieg, wie Feu'r und Pulver

    Im Kusse sich verzehrt. Die Süßigkeit

    Des Honigs widert durch ihr Übermaß,

    Und im Geschmack erstickt sie unsre Lust.

    Drum liebe mäßig; solche Lieb' ist stät:

    Zu hastig und zu träge kommt gleich spät. -William Shakespeare-

  • Seit wann ist Dir das bewusst? Spielte das schon immer eine Rolle in Deinen Phantasien? Und an Stone anschließend, wäre es eine befriedigende Alternative für Dich das im Rollenspiel auszuleben oder muss es der Hund sein?

    (Du siehst, von mir kannst Du keine Tipps erwarten, meine sexuellen Phantasien finden nur im Kopf statt. Life würden die mich sogar eher abturnen).

    Verboten ist sicherlich das Penetrieren von Tieren. Aber selbst als passiver Part, das kann ja kaum verboten sein, oder?

  • Merci, ich hatte auch etwas quer gelesen, Laut Wiki und auch Peta ist die Gesetzeslage in Deutschland unklar und eine Strafverfolgung kaum möglich: "Am 8. Dezember 2015 lehnte das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen den § 3 Satz 1 Nr. 13 des Tierschutzgesetzes ab. In der Begründung stellte es klar, das im Tierschutzgesetz verankerte Verbot greife nur dann, wenn das Tier zu einem artwidrigen Verhalten gezwungen wird. Demnach ist der Geschlechtsverkehr mit Tieren in Deutschland nicht generell verboten.[93]"


    Die Debatte darüber fand ich auch interessant. Gegner des Verbots brachten unter anderem ein, dass das Gesetz kein Problem bei erzwungener künstlicher Befruchtung sieht.


    Das ist in der Tat absurd. Man kann einer Kuh unter Zwang Samen in die Scheide einführen, was ja nichts anderes als eine an Profit orientierte sexuelle Handlung am Tier ist, man kann sich frei im Internet ganze Lernvideos dazu ansehen. Wird aber eine erzwungene sexuelle Handlung am Tier von einem Menschen vorgenommen, die seiner sexuellen Befriedigung dient, ist es verboten.


    Das wirkt als würde die Bestrafung dieser sexuellen Orientierung unter dem Deckmantel des Tierschutzes im Vordergrund stehen.

  • Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstelle ggf. ein neues Thema.

    • :flower:
    • kqjdhakjhdjak
    • adjhkahhka
    • bajhjkadhka
    • dnajkhak
    • ndkjahjakjhkw
    • bjahkjhekjhek
    • nhdakhkjhaea
    • nwjkahkehakhe
    • :*
    • adlkjdajdjall
    • 8o
    • =O
    • <X
    • ||
    • dlkjjaljlajdljdlkajlkdla
    • :S
    • X/
    • 8)
    • ?(
    • :rolleyes:
    • :love:
    • 8|
    • :cursing:
    • :thumbdown:
    • :thumbup:
    • :sleeping:
    • :whistling:
    • :evil:
    • :saint:
    • <3
    • :!:
    • :?:
    Maximale Anzahl an Dateianhängen: 10
    Maximale Dateigröße: 1 MB
    Erlaubte Dateiendungen: bmp, gif, jpeg, jpg, pdf, png, txt, zip
      Du kannst die Antworten mittels Drücken und Festhalten in ihrer Reihenfolge ändern. Du kannst 20 Antwortmöglichkeiten vorgeben.
      Das Ergebnis ist erst mit dem Ablauf der Umfrage oder der Abgabe einer Stimme sichtbar.