"Nicht mehr aufwachen wollen" oder allgemein einfach der Wunsch "nicht mehr leben zu wollen" stellt noch keine akute Selbstgefährdung dar. Es gibt verschiedene Stufen was die Suizidalität betrifft.
Aber spätestens wenn du konkrete Absichten jemandem teilst, kann eine Zwangseinweisung erfolgen. (Ebenso wenn du Fremde gefährden könntest.) Und nicht jeder ordnet "konkrete Absichten" gleich ein.
Genau so sehe ich das auch.
Die generelle Anwesenheit von Suizidgedanken würde ich eventuell einer Vertrauensperson gegenüber äußern (obwohl ich das in diesem Fall sehr weit herunterspielen würde), konkrete Pläne oder einen konkreten Zeitpunkt niemals.
Allgemein würde ich dabei immer zur konservativen Seite tendieren und einen entsprechenden Sicherheitspuffer lassen, um unerwünschte Überreaktionen zu vermeiden. Lieber tausendmal zu wenig erzählen, als einmal zu viel. Wegen sowas die Polizei an der Tür begrüßen zu dürfen, wäre für mich der absolute Supergau.