Frage zur Kündigung bei befristetem Arbeitsvertrag

  • Hallo Forum! kqjdhakjhdjak


    Vielleicht könnt ihr mir bei meiner Frage weiterhelfen: Eine Freundin von mir hat dieses Frühjahr einen befristeten Arbeitsvertrag angenommen (in der Gastronomie). Nun hätte sie die Gelegenheit, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle anzutreten. Aber wie kommt sie aus dem befristeten Abeitsvertrag wieder heraus? Geht das überhaupt, wenn der Arbeitgeber sich querstellt? Gibt es da Unterschiede, je nach Vertrag bzw. Arbeitgeber (ich selbst habe so einen Wechsel schon mal problemlos mit einem Auflösungsvertrag machen können, allerdings waren in dem Fall beide Stellen öffentlicher Dienst)?


    Es wäre toll wenn jemand hier vielleicht Genaueres dazu wüsste. Danke!

  • Danke Jelenka! Soweit ich weiß, ist im Arbeitsvertrag nicht extra eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart.

  • ich selbst habe so einen Wechsel schon mal problemlos mit einem Auflösungsvertrag machen können, allerdings waren in dem Fall beide Stellen öffentlicher Dienst

    So ähnlich kenne ich das ebenfalls. Auch bei einem Wechsel aus einem unbefristeten Vertrag im öffentlichen Dienst zu einem Job in der freien Wirtschaft. Man war nicht begeistert davon... aber man hat mir auch keine Steine in den Weg gelegt und mich wunschgemäß mit einem Aufhebungsvertrag aus dem alten Arbeitsvertrag entlassen.


    wie kommt sie aus dem befristeten Abeitsvertrag wieder heraus? Geht das überhaupt, wenn der Arbeitgeber sich querstellt?

    Ich kann mir irgendwie gar nicht vorstellen, dass ein Arbeitgeber sich derart querstellt, wenn ein Mitarbeiter gehen möchte. Unter solchen Umständen hat er ja kaum noch eine gute Arbeitsleistung zu erwarten... also, was hat er davon? Und die gesetzlichen Bestimmungen sind doch auch vor allem dazu gedacht, den Arbeitnehmer vor einer überraschenden Kündigung zu schützen, wenn ich das richtig verstanden habe.


    Erfahrungen damit, wie das in der Praxis bei kleineren Arbeitgebern wie z.B. einem Gastronomiebetrieb läuft, habe ich aber leider auch nicht. Ich hoffe, du bekommst noch gute Tipps dazu!

  • Ich habe noch mal ein bisschen dazu gegoogelt und das hier gefunden - vielleicht hilft dir das weiter, Paulchen:


    Zusammenfassung Möglichkeiten zur Kündigung von befristeten Arbeitsverhältnissen

    • Die ordentliche Kündigung kann per Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag erlaubt sein.
    • Arbeitsverträge, deren Befristung für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre abgeschlossen wurden, können vom Arbeitnehmer nach Ablauf von fünf Jahren mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden (§ 15 Absatz 4 TzBfG).
    • Es wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen.
    • Der Arbeitnehmer kann aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen (§ 626 Absatz 1 BGB). Ein wichtiger Grund können zum Beispiel wiederholte Zahlungsausfälle des Arbeitgebers sein.
    • Ist die Befristung wegen des Mangels der Schriftform unwirksam, kann der Arbeitsvertrag auch vor dem vereinbarten Ende ordentlich gekündigt werden. Der Arbeitsvertrag ist in diesem Fall als unbefristet anzusehen. Das Ende des Arbeitsvertrages für befristete Arbeitsverhältnisse bedarf also zwingend der schriftlichen Fixierung (§ 14 Absatz 4 TzBfG).

    https://www.bewerbung-tipps.co…efristeter-arbeitsvertrag

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