Alles anzeigenIn Niedersachsen gibt es eine Hundeführerscheinpflicht seit Juli 2013.
Befreit ist man nur davon, wenn man nachweisen kann, dass man in den letzten 10 Jahren einen Hund mindestens 2 Jahre durchgehend ohne Probleme gehalten hat.
Wenn man diesen Nachweis nicht bringen kann, muss man den Nachweis zur Sachkunde durch eine mündliche und eine praktische Prüfung erbringen.
Die Überprüfung der Einhaltung des Hundesgesetzes obliegt den Gemeinden.
Das Halten eines Hundes ohne die erforderliche Sachkunde stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 10000 Euro geahndet werden.
Die Hunde müssen zudem durch Mikrochip gekennzeichnet und dadurch eindeutig identifizierbar sein und beim Niedersächsischen Hunderegister gemeldet sein.
Klingt besser als es ist. Ich wohne ja in Niedersachsen. Bei uns hier im Tierheim kriegst du quasi den Schein wenn du versprichst den Hund nicht zu quälen.
Korrektur: Ich glaub dann hätten wir den Hund zwar bekommen, aber hätten es trotzdem innerhalb des ersten Haltungsjahres machen müssen. Dann ist es doch besser, als es im Tierheim klang.