Rechtslage bei Selbst- und Fremdgefährdung

  • Vor Kurzem kam die Frage auf, wann man in diesem Forum gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Polizei zu informieren, wenn jemand Fremd- oder Selbstgefährdung ankündigt.

    Ich habe dazu ein bisschen im Internet recherchiert.


    Korrigiert mich mal bitte, wenn ich falsch liege:


    Bei Straftaten, die in der Vergangenheit liegen und nicht mehr vereitelt werden können, besteht keine Anzeigepflicht. Dies gilt sogar für Mord.

    Ausnahme: Die Polizei ermittelt und fragt euch explizit danach. Oder ihr seid selbst Polizisten.


    Angekündigte/geplante Straftaten müssen ebenfalls nicht angezeigt werden, es sei denn, es handelt sich um (ich zähle mal nur die auf, die uns eventuell betreffen könnten):

    * Mord / Totschlag

    * Geldfälschung

    * Entführung / Erpressung / Freiheitsberaubung

    * Raub

    * Brandstiftung

    * Bombenbastelei zum Zwecke eines Anschlags

    * Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr


    Es gibt dabei noch einen Zusatz:

    "Straffrei ist, wer die Ausführung oder den Erfolg der Tat anders als durch Anzeige abwendet. Unterbleibt die Ausführung oder der Erfolg der Tat ohne Zutun des zur Anzeige Verpflichteten, so genügt zu seiner Straflosigkeit sein ernsthaftes Bemühen, den Erfolg abzuwenden."



    Man beachte, dass häusliche Gewalt, Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Suizid nicht auf der Liste stehen. Das kann man jetzt erst mal finden, wie man will, es besteht auf jeden Fall keine gesetzliche Anzeigepflicht.


    Soweit ich weiß, kann unterlassene Hilfeleistung bei einem Suizid nur dann bestraft werden, wenn ein Außenstehender mitkriegt, dass die Person ihre Handlungsfähigkeit verliert (also bewusstlos wird oder sowas).

    Eine einfache Ankündigung im Internet reicht nicht aus.


    Stimmt das so ungefähr?




    Versteht bitte auch, dass das keine Bewertung ist. Ich weiß, dass unsere Moralvorstellungen wahrscheinlich in einigen Fällen von der Rechtslage abweichen. Es geht mir hier aber wirklich nur um das deutsche Strafrecht.



    Die Sorgen-Nummer bei Suizidgedanken lautet übrigens:

    0800/111 0 111


    Dazu werde ich bei Gelegenheit auch noch einen Thread aufmachen und ein paar Anlaufstellen sammeln. Hier geht es jetzt erst mal nur um unsere eigene rechtliche Absicherung.

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