Kardinal Pell freigesprochen (sexueller Missbrauch)

  • Wie denkt ihr darüber? Gerne explizit oder allgemein.


    Ganz allgemein bin ich der Überzeugung, dass die Kombination aus


    - Verbot von sexueller Agitation

    - straffer Hierarchie mit festen, unerschütterlichen Autoritäten

    - organisierter Abgeschiedenheit vom Rest der Gesellschaft


    ein in der Menschheit verankertes Verhalten begünstigt, welches normalerweise gesellschaftlich restriktiv geahndet wird (in diesem Teil der Welt und der aktuellen Zeit).


    Ich glaube aber, dass prinzipiell viel mehr Menschen zu einem missbräuchlichen Verhalten fähig sind - auch zu diesem Extremverhalten (Kindesmissbrauch) -, als üblicherweise angenommen wird.


    Dass die katholische Kirche immer wieder in den Fokus gerät, liegt daran, dass es inzwischen "leichter" geworden ist, die Kirche anklagend in den Fokus zu nehmen.


    Singulär ist es jedoch nicht, dieses (missbräuchliche) Verhalten.


    Schaut man in Strukturen mit ähnlichen Rahmenbedingungen, dann wird man höchstwahrscheinlich fündig. Egal wo.


    Eltern sollten ihre Kinder nicht in solche Strukturen geben, und auch Kinder ohne Familie ihnen nicht schutzlos ausgeliefert werden.


    Und auch Erwachsene sollten die Augen offen halten, dass sie sich weder im Zuhause solchen Strukturen unterwerfen (häusliche Gewalt), noch dass sie dies anderweitig tun (sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz oder - unfreiwillig - wenn sie in Haft kommen).


    Just my 2 cents.

  • Ich habe mir den Fall jetzt mal grob angesehen: Für mich klingen Freispruch und Begründung korrekt. Was nicht heißen soll, dass Pell definitiv unschuldig ist – aber eine Behauptung allein, so glaubhaft sie auch vorgetragen wird (und so richtig glaubhaft war sie offenbar gar nicht), darf meines Erachtens ohne zusätzliche Indizien nicht zu einer Verurteilung führen.

    Im Fall Pell scheint im ersten Prozess eine Umkehr der Beweispflicht stattgefunden zu haben, die nicht mit den anliegenden rechtsstaatlichen Prinzipien konform geht.

  • Ich habe mir den Fall jetzt mal grob angesehen: Für mich klingen Freispruch und Begründung korrekt. Was nicht heißen soll, dass Pell definitiv unschuldig ist

    Hast du irgendwo nähere Informationen über den genauen Tatvorwurf und die Beweislage gefunden?


    eine Behauptung allein, so glaubhaft sie auch vorgetragen wird (und so richtig glaubhaft war sie offenbar gar nicht), darf meines Erachtens ohne zusätzliche Indizien nicht zu einer Verurteilung führen.

    Im Fall Pell scheint im ersten Prozess eine Umkehr der Beweispflicht stattgefunden zu haben, die nicht mit den anliegenden rechtsstaatlichen Prinzipien konform geht.

    Eine Zeugenaussage reicht ja durchaus als einziges Beweismittel aus, um einen Tatvorwurf als erwiesen zu erachten. So eine Zeugenaussage sollte dann natürlich wirklich glaubhaft und schlüssig sein. Wobei diese Beurteilung aber auch schwierig ist, und nicht unbedingt ein Konsens darüber herrscht, welche Mängel den Wert einer Zeugenaussage so weit mindern, dass allein darauf keine Verurteilung beruhen kann. Die Entscheidung darüber ist immer auch ein Stück weit willkürlich.


    Zumindest ist es in Deutschland und vielen anderen Ländern der westlichen Welt so. Ich schätze daher, dass das auf Australien ebenfalls zutrifft.

  • Hast du irgendwo nähere Informationen über den genauen Tatvorwurf und die Beweislage gefunden?


    Zitat

    “The complainant, who cannot be identified, did not give evidence at the retrial,” he wrote. “The recording from the first trial was admitted as the complainant’s evidence. The recording was available to the public only insofar as it was quoted by the barristers in their examination of other witnesses or in their final ­addresses to the jury and by the judge in his charge to the jury. So, no member of the public has a complete picture of the evidence and no member of the public is able to make an assessment of the complainant’s demeanour.”


    https://www.news.com.au/nation…7e28d42350460f05d0aca7b00



    Hier ist allerdings ein Artikel, aus dem sich ein paar Hintergrunddetails ableiten lassen:

    https://www.dailytelegraph.com…0d59dbb90c230143e93a2683c

  • Fragwürdig sei laut Aussage von Kritikern ja anscheinend vor allen die opferseitige (eines der Opfer hat vor seinem Tod übrigens wohl gegenüber seiner Mutter ausgesagt, nicht von Kardinal Pell missbraucht worden zu sein) Aussage bezüglich des Tathergangs, welcher wohl in der Form nicht stattgefunden haben kann.


    Angeführt wird hierbei vor allem das Setting an sich (der ranghohe Geistliche hätte nicht unbemerkt und vor allem unbegleitet mitten aus der Sonntagsmesse verschwinden können, um zwei Chorknaben in einem angrenzenden, unverschlossenen Bereich gewaltvoll zu überwältigen) sowie der konkrete Tathergang. Hier wird kritisiert, dass die anklageseitige Behauptung nicht die Umstände der Zeremonienkleidung berücksichtige, welche eine schnelle Vergewaltigung wohl unmöglich machen würde.

  • Zitat

    “The complainant, who cannot be identified, did not give evidence at the retrial,” he wrote. “The recording from the first trial was admitted as the complainant’s evidence. The recording was available to the public only insofar as it was quoted by the barristers in their examination of other witnesses or in their final ­addresses to the jury and by the judge in his charge to the jury. So, no member of the public has a complete picture of the evidence and no member of the public is able to make an assessment of the complainant’s demeanour.”


    https://www.news.com.au/nation…7e28d42350460f05d0aca7b00

    Ah, interessant. Damit wird ein formaler Fehler bemängelt - dass die Öffentlichkeit zu weitgehend aus dem zweiten Prozess ausgeschlossen war.


    Hier ist allerdings ein Artikel, aus dem sich ein paar Hintergrunddetails ableiten lassen:


    https://www.dailytelegraph.com…0d59dbb90c230143e93a2683c

    Danke, das ist sehr aufschlussreich.


    Ja, bei so einer Beweislage halte ich eine Verurteilung allerdings auch für nicht gerechtfertigt.


    Eigentlich ein sehr gutes Beispiel dafür, dass die weitverbreitete Annahme, Opfer von Sexualstraftaten hätten ohne Beweise (außer ihrer Aussage) vor Gericht keine Chance, überhaupt nicht zutrifft.

  • Eigentlich ein sehr gutes Beispiel dafür, dass die weitverbreitete Annahme, Opfer von Sexualstraftaten hätten ohne Beweise (außer ihrer Aussage) vor Gericht keine Chance, überhaupt nicht zutrifft.


    Ich habe beide Extreme beobachtet. Also auch lächerlich niedrige Strafen.


    Es gibt alles.


    Nach meiner Einschätzung braucht es vor allem geschulte Ermittler und Richter; um sowohl im Umgang mit den Geschädigten den richtigen Weg zu finden, aber auch forensisch nicht zu versagen und mit der gebotenen Genauigkeit zu arbeiten.


    Es ist nicht immer leicht, Wahrheit und Lüge auseinander zu halten, und in komplexen Fällen sind Ungenauigkeiten in den Aussagen auch nachvollziehbar.


    Und dazu kommt letztlich noch, dass durch irgendwelche halbgaren Anschuldigungen oder gar bewussten Falschbeschuldigungen eben jener Effekt verstärkt wird, welcher den Alptraum tatsächlich Betroffener darstellt: Dass einem nicht geglaubt wird.

  • Ich habe beide Extreme beobachtet. Also auch lächerlich niedrige Strafen.

    Ohne dass diese niedrigen Strafen durch die gegebenen Umstände in dem Fall nachvollziehbar gewesen wären?


    Ich habe oft die Erfahrung gemacht, dass man das Strafmaß ganz gut verstehen kann, wenn man genauere Informationen dazu bekommt, wie es zustandegekommen ist.


    Nach meiner Einschätzung braucht es vor allem geschulte Ermittler und Richter; um sowohl im Umgang mit den Geschädigten den richtigen Weg zu finden, aber auch forensisch nicht zu versagen und mit der gebotenen Genauigkeit zu arbeiten.


    Es ist nicht immer leicht, Wahrheit und Lüge auseinander zu halten, und in komplexen Fällen sind Ungenauigkeiten in den Aussagen auch nachvollziehbar.

    Ja, absolut. Das ist für mich auch der Dreh- und Angelpunkt.

  • Eigentlich ein sehr gutes Beispiel dafür, dass die weitverbreitete Annahme, Opfer von Sexualstraftaten hätten ohne Beweise (außer ihrer Aussage) vor Gericht keine Chance, überhaupt nicht zutrifft.

    Es ist unabhängig davon auch gut, dass jedem ein fairer Prozess gemacht werden muss und dass ein Angeklagter nicht ganz so leicht aufgrund einer Behauptung verurteilt werden kann. Solche Urteile zerstören das Leben des Betroffenen - und wenn dieser nichts getan hat und eine Falschbeschuldigung vorlag (es wird gerne so getan, als gäbe es bei sexuellem Missbrauch/Vergewaltigung keine Falschbeschuldigungen und Märchen; das stimmt nicht!), ist es richtig, dass es eben nicht so einfach ist, einen anderen Menschen zu kompromittieren.

  • Ohne dass diese niedrigen Strafen durch die gegebenen Umstände in dem Fall nachvollziehbar gewesen wären?


    Ja.


    Das kommt vor.


    Das korreliert gerne mit Sozialprognosen.


    Ich persönlich, und das ist wirklich eine persönliche Ansicht, bin der Überzeugung, dass jemand, der die Härte besitzt, andere zu vergewaltigen, zu missbrauchen, zu bedrohen etcpp., auch die Härte besitzt, für mehrere Jahre in Haft zu gehen.


    Da ist mir gleichgültig, ob der Täter jung, betrunken, schlecht gelaunt oder sonstwas war.


    Ich sehe es immer ein bisschen wie beim Steuerzahlen: das Finanzamt interessiert nicht, ob du besoffen warst oder eine schlechte/zu gute Kindheit hattest: zahlst du deine Steuern nicht, bekommst du massiv Ärger.

  • Es gibt natürlich Verhaltensweisen, da hat das Opfer mal Pech gehabt.

    Grenzfälle, dämlich-naives Verhalten ohne klare Artikulation, dass es keinen Sex möchte, Selbstherbeiführung von Handlungsunfähigkeit etc.pp.


    Dass ein Mann beweisen müsste, dass sie nicht "Nein" gesagt hat, ginge mir deutlich zu weit.

  • Und dazu kommt letztlich noch, dass durch irgendwelche halbgaren Anschuldigungen oder gar bewussten Falschbeschuldigungen eben jener Effekt verstärkt wird, welcher den Alptraum tatsächlich Betroffener darstellt: Dass einem nicht geglaubt wird.

    Das kommt leider dazu.

  • Es gibt natürlich Verhaltensweisen, da hat das Opfer mal Pech gehabt.

    Grenzfälle, dämlich-naives Verhalten ohne klare Artikulation, dass es keinen Sex möchte, Selbstherbeiführung von Handlungsunfähigkeit etc.pp.


    Dass ein Mann beweisen müsste, dass sie nicht "Nein" gesagt hat, ginge mir deutlich zu weit.

    So etwas ist tatsächlich grenzwertig. Es gibt bspw. durchaus Opfer, die sich immer wieder unbewusst Beziehungspartner suchen, die dazu neigen, eine gewalttätige, misshandelnde Beziehung zu leben. Das ist manchmal nicht einfach nur Pech, das ein Opfer hat, sondern ein Verhaltensmuster, dass so jemand dann explizit nach bestimmten Tätereigenschaften seine Beziehungspartner auswählt. In dem Fall ist es aber meiner Ansicht nach trotzdem grenzwertig zu sagen, das Opfer hätte die eigene Handlungsunfähigkeit dämlich-naiv selbst herbeigeführt.

  • So etwas ist tatsächlich grenzwertig. Es gibt bspw. durchaus Opfer, die sich immer wieder unbewusst Beziehungspartner suchen, die dazu neigen, eine gewalttätige, misshandelnde Beziehung zu leben. Das ist manchmal nicht einfach nur Pech, das ein Opfer hat, sondern ein Verhaltensmuster, dass so jemand dann explizit nach bestimmten Tätereigenschaften seine Beziehungspartner auswählt. In dem Fall ist es aber meiner Ansicht nach trotzdem grenzwertig zu sagen, das Opfer hätte die eigene Handlungsunfähigkeit dämlich-naiv selbst herbeigeführt.


    Mir geht es da um Beweisbarkeit einer strafbaren Handlung.


    Wenn sich eine Frau stockbetrunken in die Wohnung eines (eventuell fremden) Mannes begibt und es zum Sex kommt, dann ist es ohne Verletzungsspuren schwierig, ihm nachzuweisen, dass er den Akt gegen ihren Willen vollzogen hat.


    Er kann dann nicht verurteilt werden.

  • Mir geht es da um Beweisbarkeit einer strafbaren Handlung.


    Wenn sich eine Frau stockbetrunken in die Wohnung eines (eventuell fremden) Mannes begibt und es zum Sex kommt, dann ist es ohne Verletzungsspuren schwierig, ihm nachzuweisen, dass er den Akt gegen ihren Willen vollzogen hat.


    Er kann dann nicht verurteilt werden.

    Das sehe ich auch so. (Und dann habe ich den Aspekt deines Beitrags missgedeutet.)

  • Es ist unabhängig davon auch gut, dass jedem ein fairer Prozess gemacht werden muss und dass ein Angeklagter nicht ganz so leicht aufgrund einer Behauptung verurteilt werden kann. Solche Urteile zerstören das Leben des Betroffenen - und wenn dieser nichts getan hat und eine Falschbeschuldigung vorlag (es wird gerne so getan, als gäbe es bei sexuellem Missbrauch/Vergewaltigung keine Falschbeschuldigungen und Märchen; das stimmt nicht!), ist es richtig, dass es eben nicht so einfach ist, einen anderen Menschen zu kompromittieren.

    Gerade das macht mich übrigens (nicht nur mit Bezug zu Missbrauch/Vergewaltigung im Strafverfolgungskontext, sondern ganz allgemein) unfassbar wütend. Ich verurteile und verachte solche Haltungen generell, die jemanden ohne Prüfung im Einzelfall zugestehen, die Unschuld, Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in Person zu sein (und ich hasse übrigens auch Menschen, die sich selbst so präsentieren, die "Ich bin ja so lieb, bescheiden und gut"-Masche).


    Für mich ist potentiell jeder dazu fähig, schuldig, unglaubwürdig, unzuverlässig und bösartig zu handeln. Alles andere ist für mich eine schlichte Simplifizierung der Tatsachen und es ist unerträglich, dass diese Simplifizierung von Tatsachen gerade im Strafverfolgungskontext immer wieder zur Anwendung kommt und diskutiert wird, aus mehreren Perspektiven, sei es vonseiten der medialen Öffentlichkeit oder tlw. sogar vonseiten der Strafverfolgungsbehörden.

  • Gerade das macht mich übrigens (nicht nur mit Bezug zu Missbrauch/Vergewaltigung im Strafverfolgungskontext, sondern ganz allgemein) unfassbar wütend. Ich verurteile und verachte solche Haltungen generell, die jemanden ohne Prüfung im Einzelfall zugestehen, die Unschuld, Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in Person zu sein (und ich hasse übrigens auch Menschen, die sich selbst so präsentieren, die "Ich bin ja so lieb, bescheiden und gut"-Masche).


    Für mich ist potentiell jeder dazu fähig, schuldig, unglaubwürdig, unzuverlässig und bösartig zu sein. Alles andere ist für mich eine schlichte Simplifizierung der Tatsachen und es ist unerträglich, dass diese Simplifizierung von Tatsachen gerade im Strafverfolgungskontext immer wieder zur Anwendung kommt, aus mehreren Richtungen.


    Ja, das ist tatsächlich ein problematischer, aber von Kleinauf praktizierter Teil aller Gesellschaften.


    Das niedliche, gut gepflegte Kind aus gutem Hause wird TENDENZIELL bei selbem Vergehen vom Umfeld (Erzieher, Lehrer, Eltern, Mitschüler) zB milder behandelt als ein hässliches, uneloquentes Kind aus schwierigen Verhältnissen.


    Das ist ein "harmloses" Beispiel, das man in allen Erwachsenenbereichen antrifft.

  • Ja, das ist tatsächlich ein problematischer, aber von Kleinauf praktizierter Teil aller Gesellschaften.


    Das niedliche, gut gepflegte Kind aus gutem Hause wird TENDENZIELL bei selbem Vergehen vom Umfeld (Erzieher, Lehrer, Eltern, Mitschüler) zB milder behandelt als ein hässliches, uneloquentes Kind aus schwierigen Verhältnissen.

    Ja, genauso wie die emotionalisierte-moralisierende Betrachtung von moralisch verwerflichen Sachverhalten, die eine sachliche, lösungsorientierte Herangehensweise (bestes Beispiel: das Projekt "Nicht Täter werden" oder auch ganz generell der Grundgedanke der Resozialisierung) oftmals erschwert.


    Edit: Korrektur von "oftmals erschwert" - eig. grundsätzlich erschwert und ganz oft sogar verhindert. Mir scheint, als haben ganz viele Menschen die Tendenz, sich selbst unbedingt auf einer wie auch immer gearteten, moralisch guten Seite sehen zu wollen. Dieses Gefühl, dass man selbst ja alles richtig macht. Ohne scheint es für viele nicht zu gehen - es scheint mir fast so, als würden sie ohne die stetige Versicherung, zu den "Guten" zu gehören, nicht mehr wissen, wie sie leben sollen.

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