Doppelmord Babenhausen

  • Mal abgesehen davon finde ich es in diesem speziellen Fall gar nicht so wichtig, ob der Angeklagte schuldig ist oder nicht. Die Indizien sind insgesamt so schwach, dass man darüber keine klare Aussage treffen kann, und damit ist die Nummer für mich ganz automatisch ein Freispruch aus Mangel an Beweisen. Egal, wie schuldig er insgesamt wirkt.

    Das ist für mich auch immer der ultimative Maßstab. Ob jemand tatsächlich unschuldig ist, kann man letztendlich ja ohnehin nicht wissen. Aber selbst wenn man einen Beschuldigten/Angeklagten/Verurteilten für suspekt hält und er einem vom Charakter her eher unsympathisch ist... die Beweislage muss trotzdem objektiv betrachtet werden und darf nicht einseitig "zurechtgewürdigt" werden, um eine Verurteilung zu begründen. In diesem Punkt weist unser Justizsystem leider ganz erhebliche Schwächen auf.

  • Gerade erst gesehen...:


    Zitat

    leider ist der Ausstrahlungstermin des Berichtes auf voraussichtlich nächsten Montag, dem 9.3. verschoben. Anlass ist die aktuelle Lage an der griechischen Grenze, die eine ausführliche Berichterstattung erfordert. Und der Beitrag zu Andreas sollte nicht gekürzt werden. Das ist auch in unserem Interesse.

    Wir sagen auf jeden Fall noch einmal Bescheid.


    https://www.facebook.com/pg/Mo…/posts/?ref=page_internal

  • Es wurde glaubwürdig belegt, dass die Seite vom Rechner des Verurteilten aufgerufen worden ist. Dass die Datei, welche geöffnet und anschließend ausgedruckt wurde, ebenfalls von ihm erfolgt ist. Belegbar anhand Uhrzeit (er befand sich nachweisbar in seinem Büro, da er davor mit seiner Frau telefonierte; danach andere Dokumente ausdruckte). Das Aufrufen der Seite erfolgte ebenfalls mit seinem Zugang.


    Aber egal was und wie, es gibt kein einziges eindeutigen Beweis, dass er es gewesen ist. Alles wurde so "angepasst", damit er es gewesen sein kann.

    Jedes Wort z.B. was er bei seiner Vernehmung äusserte oder abgehörte Telefongespräche wurden so dargestellt, das es passt.

    Ich meine, das Gericht interpretiert seine offene und kooperative Art bei der Vernehmung, dass er sich dadurch als unschuldig darstellen wollte. Was wäre, wenn er wütend und agressiv gewesen wäre? Dann wäre wohl der Grund, dass er sowieso ein aggressiver Mensch ist und sich ertappt und überführt fühlt.

  • Es wurde glaubwürdig belegt, dass die Seite vom Rechner des Verurteilten aufgerufen worden ist. Dass die Datei, welche geöffnet und anschließend ausgedruckt wurde, ebenfalls von ihm erfolgt ist. Belegbar anhand Uhrzeit (er befand sich nachweisbar in seinem Büro, da er davor mit seiner Frau telefonierte; danach andere Dokumente ausdruckte). Das Aufrufen der Seite erfolgte ebenfalls mit seinem Zugang.

    Ich kenne mich mit dem technischen Hintergrund leider überhaupt nicht aus. Verstehst du zufällig mehr davon? Gelegentlich hört man dazu nämlich auch, dass die ganze Beweisführung mit IP, SID-Nummer, user-agent-string etc. überhaupt nicht schlüssig ist. Keine Ahnung, ob da was dran ist. Würde mich echt mal interessieren...


    Aber gut - vorausgesetzt, dass ausreichend belegt wurde, dass der Zugriff von Darsows Rechner und unter seinem Benutzeraccount erfolgte. Dann sehe ich es trotzdem noch längst nicht als erwiesen an, dass Darsow selbst es war, der diese Seite aufgerufen hat.


    Das einzige, was man dazu sicher weiß, ist, dass er von 09:15 - 09:25 Uhr im Büro war und mit seiner Frau telefonierte. Ob er in dieser Zeit irgendetwas am Rechner gemacht hat, weiß man dagegen schon nicht. Die Aktivitäten sind ja nicht spezifisch für ihn... abgesehen davon, dass sie unter seinem Account erfolgten. Wenn es aber üblich war, dass sein Computer auch von Kollegen benutzt wurde und man die Passwörter untereinander kannte, besagt das überhaupt nichts.


    Man stellt sich die Szenerie ja irgendwie unwillkürlich so vor, dass Darsow sein EIGENES Büro hatte, in dem er nahezu die ganze Zeit an SEINEM PC saß. Aber muss es unbedingt so gewesen sein?


    In dem Raum stand auch das Fax, das von allen Mitarbeitern genutzt wurde. Und Darsows Aufgaben bestanden wohl auch zu einem großen Teil aus Arbeiten, die nicht am Schreibtisch erledigt wurden. Es könnte also gut sein, dass es sich eher um einen Arbeitsplatz mit PC handelte, der zwar vornehmlich von Darsow genutzt wurde... der aber, weil er häufig frei war, während Darsow andere Aufgaben erledigte, auch gleichzeitig quasi als allgemeines Terminal von anderen Kollegen mitgenutzt wurde.


    Und was den Account angeht:


    Ich kann mich gut erinnern, dass es vor einigen Jahren noch eine Windows-Version gab, bei der man nicht einfach so den Benutzer wechseln konnte. Sondern wenn der PC in den Ruhemodus gegangen war, während eine Person dort angemeldet war, musste man sich zwingend unter dem Account dieser Person wieder anmelden. Erst dann konnte man die angemeldete Person ausloggen, und sich anschließend unter dem eigenen Account wieder anmelden.


    Das war total umständlich. Und genau das führte auch bei meinem damaligen Arbeitgeber dazu, dass gelegentlich Mitarbeiter, die in dem recht weitläufigen Gebäude gerade weit entfernt von ihrem eigenen Arbeitsplatz unterwegs waren, einfach zum nächsten Kollegen gingen, der seinen PC momentan nicht benötigte, und unter seinem Account schnell etwas nachschauten oder ein Dokument ausdruckten, das sie vergessen hatten. Und zum Teil war es sogar ebenfalls so, dass man die Passwörter der Kollegen kannte und auch so vorging, wenn niemand im Raum war, den man um Erlaubnis fragen konnte. Man vertraute sich einfach und sah damals noch kein so großes Problem darin. Das Bewusstsein, was für üble Folgen sowas gegebenenfalls haben kann und dass entsprechend besser auf Datenschutz etc. geachtet werden muss, kam erst mit der Zeit.


    Einen Nachweis, dass die Situation in Darsows Firma nicht ähnlich war, kann ich überhaupt nicht erkennen. Und wenn sie ähnlich war - inwiefern ist es dann auch nur ansatzweise belegt, dass niemand anders als Darsow die Google-Suche nach dem Schalldämpfer und den Ausdruck der Bauanleitung getätigt haben kann? Weil Darsow eine Viertelstunde zuvor nachweislich in dem Raum war???


    Das besagt doch überhaupt nichts. Er kann inzwischen längst auf dem Weg zur Post gewesen sein. Oder im Lager, um nach irgendwelchen Beständen zu schauen. Während der Systemadministrator vielleicht gerade ein Fax schicken will, wobei ihm einfällt, dass er mit seinem Cousin ja neulich mal eine Unterhaltung über selbstgebaute Schalldämpfer geführt hat und ihm dabei versprochen hatte, ihm Infos darüber zukommen zu lassen. Woraufhin er schnell zum nächsten - Darsows - PC geht, ihn mit dessen Password entsperrt, ganz gezielt die Google-Suche durchführt, das gefundene Dokument aufruft, querliest und ausdruckt.


    Wie hat das Gericht diese aus meiner Sicht wirklich naheliegende Möglichkeit ausreichend ausgeschlossen?

  • Hinreichend beweisen ließe sich das vermutlich schon.

    Wenn ich mal in die unangenehme Lage käme, dass meine direkten Nachbarn umgebracht würden, wäre das allerdings wünschenswert. Aber ganz ehrlich: Wie soll das gehen, wenn man zur Tatzeit in unmittelbarer Nähe war und kein Alibi vorzuweisen hat? Dass man sich mit den Nachbarn nicht gut versteht, ist auch nichts Ungewöhnliches. Und schon hat man dann die A...karte gezogen. Mehr liegt gegen Darsow ja eigentlich gar nicht vor...

  • Ich habe mir das Strate-Interview zum Fall Darsow jetzt mal angehört. Das ist ziemlich interessant.


    Strates Wiederaufnahmeantrag beruht ja auf dem Argument, dass ein selbstgebauter Schalldämpfer, so wie er im Urteil beschrieben wird, nicht verwendet worden sein kann, da das Spurenbild am Tatort nicht dazu passt. Darum hat er über diesen Aspekt natürlich besonders ausführlich gesprochen.


    Bemerkenswert dabei finde ich, dass den seltsamen Kunststoff-Krümeln, die am Tatort gefunden wurden, erstmal gar keine große Bedeutung beigemessen wurde. Anfangs wurden sie als "Styropor-Partikel" beschrieben.... und es wurden auch überhaupt nur sehr wenige davon gesichert.


    Dann soll aber einer der ermittelnden Beamten auf die Idee gekommen sein, dass es sich dabei möglicherweise um Bauschaum handelt, der von einem selbstgebastelten Schalldämpfer herrühren könnte. Beweise für die Verwendung eines solchen Schalldämpfers gibt es ansonsten gar keine.


    Dann hat der Beamte im Internet nach einer Bauanleitung für einen solchen Schalldämpfer gesucht, die der Täter verwendet haben könnte... eine Anleitung auf der Seite Silencer.ch gefunden... zurückverfolgt, wer in den Wochen vor der Tat im Umkreis des Tatorts darauf zugegriffen und sie ausgedruckt hat... überprüft, welche dieser Personen möglicherweise als Täter in Frage kommt... und Herrn Darsow herausgefiltert, weil der direkt neben den Tatopfern wohnte.


    Daraufhin war man sich so gut wie sicher, den Täter zu haben... und hat dann nach weiteren Indizien gesucht, um ihm die Tat nachzuweisen.


    Hm. Diese ganzen Zusammenhänge sind doch eigentlich viel zu vage, oder?


    Und was mir dabei außerdem sehr merkwürdig vorkommt:


    Diese Bauanleitung ist ja total unspezifisch. Zur Präparation der Flasche werden dort verschiedenste Materialien erwähnt, mit denen unterschiedliche Dämpfleistung erzielt werden kann. Bauschaum (in Verbindung mit anderen Materialien) wird nur als eine – allerdings die effektivste – von vielen Möglichkeiten genannt. Fazit dieser Beschreibung: Bezüglich der Präparation der Flasche muss man sich an keinen strikten Plan halten... man kann auch einfach rumprobieren. Vor allem die wirkliche Schwierigkeit bei der Herstellung des Schalldämpfers - eine stabile Verbindung zwischen Flasche und Waffe herzustellen - wird dort gar nicht näher erläutert.


    Erstens hätte man diese Datei also überhaupt nicht ausdrucken müssen; sich ein paar Notizen zu machen hätte völlig gereicht und wäre viel sicherer gewesen, wenn man denn einen Mord plant.


    Zweitens aber gibt es auch noch jede Menge anderer Internetseiten mit ähnlichen bzw. sogar besseren Beschreibungen und Anleitungen (ganz abgesehen von sonstigen Quellen wie Bücher, Zeitschriften, Zeitungsartikel, Filme, Dokumentationen, mündlicher Austausch etc.).


    Darum frage ich mich, wieso der Ermittlungsbeamte ausgerechnet auf die gar nicht so besonders brauchbare Silencer.ch-"Bauanleitung" kam, und die Zugriffe darauf so akribisch überprüfte. Als sei das die einzige Möglichkeit gewesen, an das Wissen zu gelangen, wie man sich einen Schalldämpfer für einen Schusswaffe selbst basteln kann.


    Bzw. ich frage mich, ob er überhaupt nur diese Quelle fand und nachrecherchierte.


    Oder ob nicht - was ich viel plausibler fände - auch noch andere Seiten mit ähnlichen Bauanleitungen ebenfalls überprüft wurden... bei diesen Ermittlungen jedoch kein passender Verdächtiger gefunden werden konnte, weshalb sie daher möglicherweise gar nicht in der Hauptakte erschienen, die dem Gericht später zur Verfügung stand, sondern in irgendwelchen Nebenakten verschwanden.


    So vorzugehen, wäre aus meiner Sicht eigentlich naheliegend. Und es wäre sehr wichtig, das zu wissen. Denn je mehr Quellen auf diese Weise untersucht werden, desto größer ist rein statistisch gesehen die Wahrscheinlichkeit, nur durch Zufall auf eine Person zu stoßen, die eine Verbindung zu den Tatopfern aufweist UND sich für eine Schalldämpfer-Bauanleitung interessiert hat.

  • Falls jemand das Diskussionsforum auf der Website "doppelmord-babenhausen.de" suchen sollte: Das gibt es leider nicht mehr. Es wurde Mitte 2018 aufgrund mangelnder Kapazitäten der Betreiber, die Beiträge dort im Auge zu behalten, deaktiviert. Sehr schade... die Kommentare dort waren zum Teil sehr gut (ich habe sie natürlich alle archiviert... ;)).


    An dieser Stelle: Liebe Grüße an Hessenlotto, Doc Reini und die anderen... :)

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