Mal abgesehen davon finde ich es in diesem speziellen Fall gar nicht so wichtig, ob der Angeklagte schuldig ist oder nicht. Die Indizien sind insgesamt so schwach, dass man darüber keine klare Aussage treffen kann, und damit ist die Nummer für mich ganz automatisch ein Freispruch aus Mangel an Beweisen. Egal, wie schuldig er insgesamt wirkt.
Das ist für mich auch immer der ultimative Maßstab. Ob jemand tatsächlich unschuldig ist, kann man letztendlich ja ohnehin nicht wissen. Aber selbst wenn man einen Beschuldigten/Angeklagten/Verurteilten für suspekt hält und er einem vom Charakter her eher unsympathisch ist... die Beweislage muss trotzdem objektiv betrachtet werden und darf nicht einseitig "zurechtgewürdigt" werden, um eine Verurteilung zu begründen. In diesem Punkt weist unser Justizsystem leider ganz erhebliche Schwächen auf.