Pressefreiheit / Meinungsfreiheit – Harvey Weinstein

  • Durch Zufall habe ich in der Oktober-Ausgabe von "Wissen heute" folgenden Artikel entdeckt:


    "Meister des Chaos – Machiavellismus, Narzissmus, Psychopathie, Sadismus: Diese negativen Charakterzüge können allein oder gemeinsam auftreten. Letzteres tun sie bei durch und durch bösen Menschen."


    An der Seite dieses Artikels findet sich folgende Auflistung:
    "Schlechte Menschen. Ein kurzer Überblick."



    Ich finde es total irritierend, dass es legal ist, auf diese Art über lebende Personen zu 'berichten'.

  • Ich sehe Seite nicht gefunden, hast du es wieder rausgenommen?

    Bei dem Link mit jpeg.

    Aber oben das habe ich gesehen, waren das dieselben?

    _________________________________________________________________________
    Stehe einfach jeden Morgen auf und setze einen Fuß vor den anderen.

  • Was ist das denn für eine Zeitschrift? Macht die einen seriösen Eindruck?


    Ich finde es total irritierend, dass es legal ist, auf diese Art über lebende Personen zu 'berichten'.

    Dass sowas geschrieben wird, heißt ja noch lange nicht, dass es legal ist. Oftmals gehen Redaktionen so ein Risiko auch einfach bewusst ein. Schließlich kann man mit reißerischer Berichterstattung eine Menge Geld verdienen...


    Ich denke, Weinstein könnte sich durchaus juristisch dagegen wehren, als "Sadist" bezeichnet zu werden. Das ist ja nun doch ziemlich weit hergeholt...

  • Ich finde es total irritierend, dass es legal ist, auf diese Art über lebende Personen zu 'berichten'.

    Ich habs mal wirken lassen und kann es noch nicht nachvollziehen.


    Ich hätte vermutet, dass das die Pressefreiheit einschränkt:


    Zitat

    Grenzen: Die P. findet nach Art. 5 Abs. 2 GG ihre Schranken in den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und des Rechts der persönlichen Ehre und in den allgemeinen Gesetzen. Allgemein in diesem Sinne sind Gesetze, die ein gegenüber der P. im jeweiligen Konfliktfall höherrangiges Rechtsgut schützen, also legitimerweise die P. begrenzen (z. B. das Recht des Einzelnen auf Gegendarstellung oder die Gesetze gegen den Landesverrat). Obwohl die P. in erster Linie Eingriffe des Staates abwehren soll, kommt ihr im Wege der sogenannten mittelbaren Drittwirkung auch bei Auseinandersetzungen mit anderen Privatpersonen um Presseinhalte erhebliche Bedeutung zu, da die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung der Gesetze den hohen Stellenwert der P. zu berücksichtigen haben.

    https://www.bpb.de/nachschlage…-a-z/22708/pressefreiheit

  • Meine Fresse, was für ein journalistisches Geschmiere.

    Welch eine Zeitverschwendung, das gelesen zu haben.


    Ein Glück gibt es Klopapier.

  • Was ist das denn für eine Zeitschrift? Macht die einen seriösen Eindruck?

    Die Artikel sind eigentlich alle auf diesem Niveau, vom Layout her geht das Magazin in Richtung PM oder Psychologie heute und ist auch preislich dort angesiedelt.


    Ich finde die Sache nur deshalb so bemerkenswert, weil man hier richtig schön sehen kann, wie sich die Internet-Pranger-Mentalität in unserer Gesellschaft ausbreitet.

    Ich denke, Weinstein könnte sich durchaus juristisch dagegen wehren, als "Sadist" bezeichnet zu werden. Das ist ja nun doch ziemlich weit hergeholt...

    Von dieser Ferndiagnose mal angesehen, finde ich die Überschrift total bizarr. "Schlechte Menschen. Ein kurzer Überblick": Alexander der Große, Stalin, Manson, Weinstein.

    Im Artikel selbst wird hingegen folgende Liste aufgezählt: Alexander der Große, Stalin, Manson, Hitler.

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