Suizid durch Sterbehilfe – die aktuelle deutsche Rechtslage anhand eines Fallbeispiels

  • Ich habe vor ein paar Wochen einen Artikel im Stern gelesen, der sich mit dem Thema beschäftigt, und fand ihn sehr interessant.


    In dem Bericht wird ein Ehepaar vorgestellt: Er ist 71 Jahre alt, sie 66. Er leidet seit Jahren unter unheilbaren, sehr starken Schmerzen, die er mit Morphium in Schach halten muss, sie ist vollkommen gesund.

    Sterben wollen beide, denn sie kann sich ein Leben ohne ihn nicht vorstellen.


    Sie wenden sich daraufhin an den Verein Sterbehilfe in Hamburg, der – nachdem der Bundesgerichtshof den Paragraphen 217 gekippt hat – Suizidwilligen Hilfe leisten darf. Voraussetzung ist, dass die Personen über einen freien Willen verfügen, weder an einer fortgeschrittenen Demenz noch an einer akuten psychischen Störung leiden, und auch nicht von anderen Menschen zu ihrem Todeswunsch gedrängt wurden.

    Zu diesem Zweck werden mehrere Gespräche geführt und im Anschluss ein psychologisches Gutachten erstellt.


    Zitat:

    Etwa zehn Prozent der Anträge seien abgelehnt worden. "Den 25-jährigen mit Liebeskummer haben wir nie gehabt. Ihm würden wir auch nicht helfen", sagt Kusch.

    Spreche für den Verein nichts gegen einen Suizid, verschreibt ein Arzt zwei Mittel, die zum Todescocktail gemischt werden. Die Medikamente führten schnell zum Schlaf und zeitversetzt zum Herzstillstand.


    Das Gift wird durch einen Bestatter vorbeigebracht und kann dann selbstständig in der eigenen Wohnung eingenommen werden.



    Das Paar, das im Artikel vorgestellt wird, besteht das erste psychologische Gutachten nicht.

    Dem Ehemann wird eine narzisstische Persönlichkeitsstörung diagnostiziert, seiner Frau wird gesagt, "dass ihr vermeintlich gefasster Sterbewunsch vollständig von dem Ansinnen ihres Ehemannes abhängt, ohne dass zu erkennen ist, dass ihr Sterbewunsch einem autonomen Willen entspringt."


    Die Ablehnung trifft die beiden hart, also lassen sie sich weitere Gutachten ausstellen. Von der Psychologin, bei dem der Ehemann wegen seiner Erkrankung in Behandlung ist, der Neurologin, dem Hausarzt – während sie gleichzeitig nach alternativen Methoden suchen.


    Zitat:

    Nur wie? Im Internet Medikamente bestellen? Zu unsicher. Vor einen Zug springen? Das wollen sie dem Lokführer nicht antun. Schlaftabletten? Gefährlich, wenn man da wieder aufwacht, vielleicht mit Behinderung. Waffen haben sie nicht. Sie wollen darüber mit niemandem sprechen.


    Schließlich lässt der Verein, mit dem die beiden eng in Kontakt stehen, ein zweites Gutachten von einem anderen Psychiater erstellen. Diesmal wird keine Willenseinschränkung erkannt und das Ehepaar wird für den Sterbeprozess zugelassen.



    Die beiden beginnen, ihren Nachlass zu ordnen, dann werden Familie und Freunde informiert.

    Die Reaktionen sind gemischt. Der Sohn aus erster Ehe reist an, um den Vater nochmal zu treffen. Die Schwiegertochter bricht den Kontakt komplett ab. Viele Freunde ziehen sich zurück.

    Ein genauer Termin wird bewusst nicht bekannt gegeben, um zu verhindern, dass jemand am Sterbetag auftaucht und versucht, die beiden davon abzuhalten.


    Drei weitere Monate vergehen.


    Zitat:

    Karl-Heinz Rohde sagt: "Wir sind im Frieden. Alle um uns herum haben die Entscheidung akzeptiert."

    In all der Zeit ist kein professioneller Helfer dagewesen, der mit beiden über Alternativen zum Sterben gesprochen hätte. Es ist auch jetzt niemand da. Kein Seelsorger, kein Psychologe, keine Ärztin.
    (...)

    Sie sollten vorher leichte Speisen zu sich nehmen – und ansonsten alles mit dem Sterbehelfer absprechen.


    Am vierten April dieses Jahres war es dann so weit.




    Obwohl ich Sterbehilfe prinzipiell begrüße und denke, dass jeder Mensch ein Recht darauf haben sollte, selbstbestimmt zu gehen, hat mich der Artikel ambivalent zurückgelassen.

    Irgendwas daran gefällt mir nicht so richtig, und ich glaube, Grund dafür ist die Rolle der Ehefrau, die ihrem Mann in den Tod folgen wollte. Es wird meines Erachtens während des Lesens sehr deutlich, dass er die ganze Zeit über die treibende Kraft war.


    Zitat:

    Er wünscht sich, dass sie mit ihm geht, will ihr aber Zeit lassen.


    Er schreibt ihr in einem Brief: "Auch wenn es für mich das größte Glück ist, mit dir gemeinsam zu gehen, habe ich das größte Verständnis dafür, wenn du dich weiter für das Leben entscheidest."

    Sie antwortet ihm ebenfalls schriftlich: "Du musst dir keine Gedanken machen, du hast mich nicht gedrängt. Du hast mir einen Schritt aufgezeigt, der nach vielen Überlegungen auch für mich richtig ist. Du bist bei mir und wirst mich halten. (...) Weiter wünsche ich mir, dass wir noch eine Fahrt mit einem Heißluftballon machen."

    Er antwortet: "Das waren Emotionen pur!"

    Und dann leitet er alles in die Wege, sowohl den gesamten Sterbeprozess, die Gutachten, die Kommunikation mit den verschiedenen Stellen, als auch die Ballonfahrt. Nebenbei schreibt er ein Buch über das alles.


    Das hinterlässt bei mir insgesamt einen unangenehmen Beigeschmack – aber den Artikel fand ich trotzdem extrem interessant, gerade aufgrund dieser Ambivalenzen und auch, weil der Ablauf des gesamten Prozesses ausführlich beschrieben wurde.

    Mir war zwar klar, dass die Gesetzeslage geändert wurde, aber mir war nicht richtig bewusst, dass es inzwischen diese Möglichkeit in Deutschland gibt und wie genau das jetzt ablaufen kann.


    Fall sich irgendwer dafür interessiert, der Bericht ist in der Stern-Ausgabe vom 13.4.22 zu finden.







  • Zitat

    Das Paar, das im Artikel vorgestellt wird, besteht das erste psychologische Gutachten nicht.

    Dem Ehemann wird eine narzisstische Persönlichkeitsstörung diagnostiziert, seiner Frau wird gesagt, "dass ihr vermeintlich gefasster Sterbewunsch vollständig von dem Ansinnen ihres Ehemannes abhängt, ohne dass zu erkennen ist, dass ihr Sterbewunsch einem autonomen Willen entspringt."


    Die Ablehnung trifft die beiden hart, also lassen sie sich weitere Gutachten ausstellen. Von der Psychologin, bei dem der Ehemann wegen seiner Erkrankung in Behandlung ist, der Neurologin, dem Hausarzt – während sie gleichzeitig nach alternativen Methoden suchen.


    Interessant dass das alles Fachleute sind, die ihn behandeln, welche beiden Ehepartnern das Positivgutachten ausstellen - während der einzige unabhängige Gutachter in diesem Fall ein sehr hartes Veto einlegt.

  • Ich weiß nicht, ob das jetzt Off Topic ist, aber ... irgendwie ist das auch so ein bisschen paradox.


    Wenn jemand in den Tod geht, weil jemand anders in den Tod geht (der sich das sogar wünscht, also diese Form der Begleitung), dann kann es aus meiner Sicht überhaupt kein "unabhängiges Sterbeinteresse" geben.

    Mir fällt es total schwer, da den "für sich alleine stehenden Sterbewunsch" herauszulösen, weil ich dann wieder über die üblichen Fallstricke bei den Fragen um "den freien Willen" stolpere.


    Eigentlich kann man das nur wissen, hätte sich der Gatte als erster suizidiert und man das nach zwei Jahren oder so gutachterlich bewertet.



    Wie seht ihr das?

  • Wenn jemand in den Tod geht, weil jemand anders in den Tod geht (der sich das sogar wünscht, also diese Form der Begleitung), dann kann es aus meiner Sicht überhaupt kein "unabhängiges Sterbeinteresse" geben.

    Müsste deiner Meinung nach denn ein unabhängiger Sterbewunsch vorhanden sein, damit ein Mensch für den Suizid zugelassen wird?

  • Müsste deiner Meinung nach denn ein unabhängiger Sterbewunsch vorhanden sein, damit ein Mensch für den Suizid zugelassen wird?


    Hm. So rein "rechtemäßig" ist das ja auch wieder etwas anderes. Also ich unterscheide zwischen theoretischen Zusammenhängen und praktischen Ergebnissen.


    Die Frage ist schwer zu beantworten, ich denke, es sollte eine Grenze geben, bei der unterschieden wird zwischen "eigenem Antrieb" am einen Ende der Skala und "extremer Manipulation durch eine andere Person" am anderen.


    Es ist ja nichts Verwerfliches, wenn zwei Partner gemeinsam so eine Entscheidung treffen.


    Diese Grenze könnte vermutlich am besten ein unabhängiger Gutachter setzen. Behandelnde Ärzte (der kranken Person) sollten zB. nicht die gesunde Partnerin/den gesunden Partner begutachten.


    Man könnte das ja ein bisschen absichern. Und ja, natürlich ist das schwer einzustufen.


    Dies mal als erste grobe Gedanken dazu.

  • Die Frage ist schwer zu beantworten

    Das denke ich auch.


    Selbstbestimmung bedeutet ja erst mal auch, dass mündige Menschen Fehlentscheidungen treffen dürfen – und dass man sie lässt, wenn sie das unbedingt wollen.

    Und das gilt eben auch dann, wenn man eine Entscheidung persönlich als falsch, als dumm, als herbeimanipuliert oder als unüberlegt einstuft.


    Was nichts daran ändert, dass ich die Konstellation, wie sie im Artikel geschildert wurde, sehr fragwürdig finde.

  • Selbstbestimmung bedeutet ja erst mal auch, dass mündige Menschen Fehlentscheidungen treffen dürfen – und dass man sie lässt, wenn sie das unbedingt wollen.

    Und das gilt eben auch dann, wenn man eine Entscheidung persönlich als falsch, als dumm, als herbeimanipuliert oder als unüberlegt einstuft.



    Für mich geht es eher um die Frage: Könnte die Person ein erfülltes Leben führen, wenn die andere suizidale Person alleine suizidiert?


    Für manche Menschen kann es ja ein Segen sein, wenn eine jahrelange Belastung wegfällt.


    Es ist aus meiner Sicht also weniger ein bevormundender Schritt, da noch einmal draufzuschauen, als vielmehr die Fahndung nach einer Chance (im Idealfall).


    In einigen Fällen ist es vielleicht hilfreich, dass die gesunde Person eine Meinung von Außen erhält, fernab der innerpartnerschaftlichen Glaubenssätze.

  • Könnte die Person ein erfülltes Leben führen, wenn die andere suizidale Person alleine suizidiert?

    Die Möglichkeit existiert bestimmt.


    Ich vermute auch, dass das Thema bei den Gutachten (gerade den unabhängigen) angesprochen wird. Und dass man gerade in einem solchen Fall sehr genau schaut, ob jemand auf der Kippe steht oder mit dem Aufzeigen anderer Möglichkeiten umzustimmen wäre.

  • Wenn jemand in den Tod geht, weil jemand anders in den Tod geht (der sich das sogar wünscht, also diese Form der Begleitung), dann kann es aus meiner Sicht überhaupt kein "unabhängiges Sterbeinteresse" geben.

    Beim Lesen ist mir dieser Punkt besonders ins Auge gesprungen.

    Diese Entscheidung für den Tod kann grundsätzlich keinem „autonomen Willen” entsprungen sein, sondern sie ist immer vom Umfeld beeinflusst. Ob es nun einfach ein verkorkstes Leben war, ob man die letzten Jahre nur noch dahinvegetiert oder seinen "Lebenssinn" nicht mehr hat, welcher vielleicht der eigene Lebenspartner gewesen war, und ohne den man nicht mehr weiterleben will - am Ende ist eine solche Entscheidung kaum wirklich "frei".

    Das gilt auch dann, wenn man für diesen Weg von jemandem überzeugt wurde. Insofern man es anschließend auch aus der eigenen Überzeugung heraus tut, die Grenze ist der Widerwille.


    Nun, ich selber glaube nicht wirklich an die Freiheit des Willens, da ich nicht weiß, wo diese herkommen soll. Auf Grund einer Vorliebe dafür eigens einen Gott anzusetzen, der uns diesen freien Willen gibt, erscheint mir nicht besonders redlich, wie es sonst funktionieren soll, weiß ich nicht. Wer es weiß, soll es mir bitte erklären, ich bin nicht besonders philosophisch gebildet.
    Meine Meinung ist: die Natur funktioniert nach bestimmten Gesetzen und wir stehen nicht über diesen. Und auch, wenn es dort Zufall gibt, hat der mit freiem Willen genauso wenig zu tun wie mit dem Determinismus: es ist im Grunde egal, ob etwas determiniert oder vom Zufall hin- und hergerissen wird, "frei" ist da nichts.
    Irgendwie glaube ich nicht einmal, dass dem Begriff "Freiheit" etwas Reales entspricht, zumindest kann ich es mir nicht vorstellen. Es gibt zwar ein subjektives Gefühl davon, doch da scheint mir ein Spruch von Nietzsche am besten zu passen "Freiheit heißt wollen, was man muss" (oder so ähnlich).


    Es gibt freilich eine dumme Art dieses Glaubens an die Unfreiheit des Willens, die dem ganzen einen schlechten Ruf eingebracht hat. Denn auch wenn der Mensch durch die Naturgesetze bestimmt ist, ist er nun mal keine simple Maschine, die man berechnen kann, ob man das nun psychologisch mit "Kindheitserlebnisse eingeben => Charakter" oder biologisch mit "Neurotransmitterkonzentration eingeben => selbiges" versucht, mir so groben Näherungen kommt man auch nur grob ans Ziel und wird von der Realität oft genug widerlegt.
    Und die "Fützelmethode" (fragt mich nicht, wie die eigentlich heißt) mit "Zustände aller Teilchen eingeben und Naturgesetze darauf anwenden" klingt zwar vernünftig, werden wir aber nie hinbekommen, denn nachdem man die ganzen dazu nötigen Messungen gemacht hat, dürfte das Menschlein ein unorganisierter Materiehaufen sein, dessen Zukunft wohl kaum noch interessant ist - der liegt bloß da, bis er zerfällt.

    Und selbst wenn man sowas irgendwie umgeht, bzw. einem der Materiehaufen egal ist und man trotzdem mit den Daten rechnet, hat man das Problem, dass so ein Mensch kein geschlossenes System ist, man muss also alle Luftmoleküle berücksichtigen, die er ein- und ausatmet, die beeinflussen wieder andere Luftmoleküle, die diffundieren in den Weltraum hinein, etc. etc. - überspitzt gesagt, wenn man es genau machen will, müsste man das ganze Universum einbeziehen und spätestens da wird klar, dass die Fützelmethode nichts taugt.
    Also braucht man Näherungen, da man es hier aber mit chaotischen Systemen zu tun hat und vielen ineinander, wird man sich ausgesprochen schwertun, akzeptable Näherungen zu finden, es ist nicht wahrscheinlich, dass das funktioniert.


    Somit folgt aus der Unfreiheit des Willens z.B. keinesfalls die Berechenbarkeit des Menschen.


    Mein Religionslehrer meinte mir den freien Willen hinreichend zu beweisen, indem er sagte, dies sei eine fundamental Erfahrung jedes einzelnen und somit wahr. Kommt mir ziemlich naiv vor, ich habe auch viele "fundamentale Erfahrungen" von der Materie um mich herum, die sich überhaupt nicht mit der Realität decken, kann vieles nicht erfahren, das allgegenwärtig ist und mache ständig unzulässige Vereinfachungen. Als würde das Tippen meiner Finger auf die Tasten mit den entsprechenden Buchstaben unmittelbar deren Erscheinen auf dem Bildschirm bewirken, während dazu in Wirklichkeit das ganze erst in abstrakte Signale übersetzt werden muss, die wieder übersetzt werden müssen, damit sie im Bildschirm auf komplizierte Weise Elektronenstrahlen steuern können, usw. usw. (selbst das ist furchtbar vereinfacht, jemand, der sich besser mit PC-Innenleben auskennt, wird eine viel längere Geschichte zu erzählen haben).

    Mir erscheint der freie Wille als etwas ähnliches: ich beschließe, etwas zu tun und tue es dann. Damit beschreibe ich die Vorgänge durch lauter erdichtete Begriffe, während mir alles wesentliche entgeht, so dass mir das ganze schließlich wie Zauberei - freier Wille - erscheint, wobei es im Grunde ebenso wenig Zauberei sein dürfte, wie das Erscheinen der Buchstaben, wenn ich die Tasten drücke.

    Und gleichermaßen lässt sich das ganze auf die vermeintliche Unabhängigkeit in der Entscheidung für den Tod übertragen/anwenden.


    Verzeiht die Aneinanderreihung von Trivialitäten, vielen Dank für eure Aufmerksamkeit.

  • Ina Man muss das ja nicht so extrem herunterbrechen, um Zustandsänderungen in positive oder negative Richtung zu erzielen.


    Ich denke, die Hauptfrage ist die: Kann mit realistischen Methoden eine Verbesserung erzielt werden oder nicht?


    Die Methode kann sein, dass Manipulationen gebrochen, Therapien begonnen, Schmerzmittelstrategien verbessert werden usw.


    Wenn das realistisch erscheint, wieso es nicht versuchen? Da ist es erstmal egal, wie determiniert die Dinge im Gesamtsystem theoretisch sind.

  • Ich bin trotzdem insgesamt total froh, dass es diese Möglichkeit (siehe Eingangsbeitrag) gibt. Ich hoffe nur, das bricht nicht wieder weg, wegen zB. oben genannter Bedenken.

    Es gibt wohl bereits einige Bestrebungen, das Konzept nachzujustieren. Es geht dabei aber wohl hauptsächlich um Beratung und Begleitung, nicht um das Recht zu sterben selbst.

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